Kosten

Die Kosten für eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz werden bei einem Erstgespräch festgelegt.

Sollten Sie ALG 1 oder ALG 2 beziehen, haben Sie die Möglichkeit dieses bei Anmeldung anzugeben.

Diese Angabe wird bei der Berechnung des Stundensatzes berücksichtigt.

Wenn nicht anderes besprochen werden folgende Preise fällig:

Erstkontakt-gespräch


Vorgespräch


Einzelstunde

Unverbindliches Erstkontaktgespräch –
ca. 30 Minuten

ca. 90 Minuten

60 Minuten     

  • Erstkontaktgespräch
  • genaue Erkundung Ihres Anliegens
  • Erstellung eines Therapieplan,
          aus dem sich die Kosten ergeben.
  • Vorgespräch mit Beratung
  • Aufstellung eines Therapieplanes
  • Psychologische Beratung
  • Psychologische Therapie

0,-€

85,-€

60,-€

Die anfallenden Kosten werden im Anschluss an die jeweilige Therapiestunde bar beglichen oder sie haben die Möglichkeit
der Überweisung nach Rechnungserhalt.

 

Kostenübernahme: Von den gesetzlichen Kassen werden Behandlungen für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz
leider nur in Ausnahmefällen erstattet. Je nach Vertragsvereinbarungen ist eine Erstattung durch Zusatzversicherungen und
Privatversicherungen möglich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.


Therapiekosten, die Sie selbst bezahlen, können Sie steuerlich geltend machen. Sie werden als außergewöhnliche Belastung
anerkannt (§ 13 Abs. 3 SGB V).